„Die intensive und individuelle pädagogische Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Alter ab 16 Jahren, im Einzelfall auch ab 15 Jahren, ist ein spezifiziertes Unterstützungsangebot im Rahmen des Konzeptes zum Träger-Eigenen-Wohnen / TEW, welches mit der Beendigung der Inobhutnahme und nach Abschluss des Clearingverfahrens einsetzen kann.“